Verkehrssituation während SNF/Familiensonntag

Verkehrssituation während der summer night factory und des Familiensonntags in Ruppichteroth

Straßensperrung – Umleitungen

Für die Veranstaltung wird die Ortsdurchfahrt Ruppichteroth (B 478 / Brölstraße) von Samstag, 17. Juni 2017, 14.00 Uhr, bis Sonntag, 18. Juni 2017, 24.00 Uhr vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Der Verkehr aus Richtung Herchen/Dattenfeld und Waldbröl wird ab dem Kreisverkehr Ruppichteroth über die L 312 (Retscheroth) und die L 350  (Homburger Bröltal) umgeleitet. Aus Richtung Hennef kommend gilt dies in umgekehrter Reihenfolge.

Die Umleitungen sind ausgeschildert. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Öffentlicher Personenverkehr – Sonderfahrdienste

Der Linienbusverkehr ist in dieser Zeit ebenfalls eingeschränkt.

Ab Samstag, 17.06.2017, 14.00 Uhr, fährt die Linie 530 als letzte Haltestelle Bröleck an und folgt dann der Umleitung zu einer Bedarfshaltestelle am ehemaligen Edeka-Markt in Ruppichteroth „Am Juliusstollen“.

Aus Richtung Waldbröl kommend folgt der Linienbus ebenfalls der Umleitungsstrecke in umgekehrter Reihenfolge.

Die regulären Bushaltestellen entlang der B 478, die zwischen dem Kreisverkehr in Ruppichteroth und Bröleck liegen, werden über einen kostenlosen Sonderfahrdienst bedient.

Die Linie 531 endet planmäßig in Ruppichteroth am Busbahnhof (Ruppichteroth Post). Eine Weiterfahrt ist ebenfalls nur noch mit dem Sonderfahrdienst möglich.

Eine Anmeldung zu dem Sonderfahrdienst muß unter der Telefonnummer

Taxi Wisser Tel: 02295/5820 vorgenommen werden.

Aushänge mit detaillierten Informationen über die Sonderfahrdienste werden an den einzelnen Haltestellen angebracht.

Parkplätze

Parkplätze befinden sich an dem Huwil-Center, ALDI Discounter, Centershop, Penny Markt, Bauzentrum Mies und an der Bröltalhalle.
Besondere Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen sind auf dem Huwil-Center gesondert ausgewiesen und ausgeschildert.
Das Parkkonzept der Gemeinde Ruppichteroth ist in besonderer Weise zu beachten. Ausgeschilderte Rettungswege und Rettungsausfahrten dürfen weder verstellt noch eingeengt werden.